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Teil-Aufhebungsverfahren für Alt-Bebauungsplan in Parkstein "Grün"

Der Bebauungsplan Grün ist überwiegend bebaut und damit nicht mehr erforderlich. Die Marktgemeinde Parkstein hat das das Aufhebungsverfahren für den Teilbereich des Allgemeinen Wohngebietes („WA“ gemäß Baunutzungsverordnung) eingeleitet. 

Nach der ersten Anhörungsrunde von April bis Mai 2024 hat der Marktgemeinderat die Auslegung des Teil-Aufhebungsplans am 10.06.2024 beschlossen. Der Hauptentwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt und ist hier abrufbar spätestens ab 24.06.2024 – siehe Downloads. Zum aktualisierten Entwurf (siehe Rotdruck) können während folgender Auslegungsfrist nochmals Stellungnahmen abgegeben werden: 
24. Juni 2024 – 24. Juli 2024.
Die Eingabe ist wie üblich möglich per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an den Markt Parkstein, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Weitere Möglichkeiten bestehen per Fax an 09602 / 94 30 45 oder mündlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Anschrift wie oben), Zimmer 13. Dort und im Rathaus Parkstein kann während der Auslegungsfrist auch in die Papierversion Einsicht genommen werden. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Sprechzeiten.

Ziel der Gemeinde ist es, neue Baumaßnahmen wie Anbauten, Umbauten u.a. im Geltungsbereich des WA-Gebietes im Bebauungsplan nicht mehr an dessen veraltete Festsetzungen zu binden. An dessen Stelle sollen künftig alle baulichen Ausführungen möglich sein, sofern sie dem allgemeinen Einfügungsgrundsatz in die bestehenden Bebauung genügen. Der Bauherrnschaft wird somit mehr Gestaltungsspielraum eingeräumt.

 

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