Windräder

Flächennutzungsplan 10. Änderung

Die zweite Anhörungsrunde für die Ausweisung einer Sonderbaufläche Windenergie hat zur einer geringfügigen Anpassung an den Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplans geführt. Die aktualisierten Planunterlagen werden in Wiederholung der Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB nochmals ausgelegt vom 16.12.2024 bis 17.01.2025.

Gleichzeitig werden auch die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB informiert. Nach den Regelungen zur Stärkung der Digitalisierung wird die Auslage vornehmlich digital durchgeführt. Stellungnahmen sollten bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de übermittelt werden. Bitte den letzten Einsendetermin 17.01.2025 beachten. Rückmeldungen und Stellungnahmen sollten sich vornehmlich auf die in Farbdruck eingefügten Anpassungen beschränken. Postzusendungen richten Sie bitte an den Markt Parkstein, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Alle auszulegenden und aktualisierten Unterlagen, die den Beschlussstand des Marktgemeinderates vom 03.12.2024 berücksichtigen, sind hier unter Downloads verfügbar. Ein leicht zu erreichender Zugang in Papierform wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, ergänzend angeboten. Daneben ist eine Einsichtnahme in wesentliche Unterlagen im Rathaus Parkstein möglich. Die Sprechzeiten sind in der Auslegungsbekanntmachung veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass es sich nach wie vor um Entwurfsunterlagen handelt, die noch keine Rechtsgültigkeit besitzen. Über den Verfahrensfortgang wird zur gegebener Zeit wieder informiert.

 

Downloads: