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Bebauungsplan Gewerbegebiet Nord III mit Änderung GE Nord

Für die Erweiterung des Gewerbegebietes Nord in Richtung Nordwest wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Planänderungsverfahren wurde mit Beschluss vom 13.11.2023 begonnen. 
Nach der ersten Anhörungsrunde liegen die aktualisierten Planunterlagen parallel zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. Gleichzeitig werden auch alle Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB informiert. Stellungnahmen können während der Anhörungsfrist schriftlich (bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post oder Fax an 09602 / 94 30 45) oder auch mündlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, abgegeben werden: 27. Mai 2024 – 28. Juni 2024. Die Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Rathaus Parkstein. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

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