Solarpark

Flächennutzungsplan (5. Änderung) und Bebauungsplan Solarpark Edeldorf

Die Gemeinde Theisseil möchte einen Solarpark in der Nähe des Ortsteils Edeldorf zulassen. Hierzu wurde das 5. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes begonnen (Beschlüsse vom 10.11.2022 und 08.12.2022). Der Vorentwurf wurde am 16.11.2023 vom Gemeinderat gebilligt. Gleichzeitig wurde auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Vorentwurfsfassung vom 16.11.2023 gebilligt. Die Planunterlagen für beide Verfahren stehen unter „Downloads“ zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während der folgenden Anhörungsfrist (frühzeitige Beteiligung) bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, versandt werden von 04. Dezember 2023 – 05. Januar 2024. Eine Einsichtnahme in die Papierversionen der Pläne ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Letzau. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

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