Solarpark

Flächennutzungsplan (4. Änderung) und Bebauungsplan Solarpark Roschau

Die Gemeinde Theisseil möchte einen Solarpark in der Nähe des Ortsteils Roschau zulassen. 

Nach der ersten Anhörungsrunde von Mai bis Juni 2023 wird das Planverfahren nun fortgeführt. Hierzu liegen die aktualisierten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. Gleichzeitig werden alle Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB informiert. Stellungnahmen sollten während der Auslegungsfrist 03. März 2025 bis 04. April 2025 bevorzugt per E-Mail an das Postfach bauamt@vgem-neustadt.de übermittelt werden. Schriftliche Zusendungen per Post richten Sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Eine Einsichtnahme in die Papierversionen der Pläne ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Gemeindezentrum Letzau. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

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