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Flächennutzungsplan 4. Änderung und Bebauungsplan "An der Ilsenbacher Straße"

Am Hauptort Püchersreuth soll unweit der Abzweigung von der Staatsstraße 2172 ein neues Wohnbaugebiet mit der Bezeichnung „An der Ilsenbacher Straße“ entstehen. Das Änderungsverfahren für den bestehenden Flächennutzungsplan, sowie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde mit Beschlüssen vom 20.02.2024 begonnen. Beide Verfahren sollen parallel durchgeführt werden.

Nach der ersten Anhörungsrunde liegen die aktualisierten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. Gleichzeitig werden auch alle Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB informiert. Nach Beschluss des Gemeinderates am 10.02.2025 wird die Auslegung für den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wiederholt und die betroffenen Fachstellen nochmals beteiligt.
Die aktualisierten Downloads finden Sie im Bereich "Downloads" ab Nr. 1.1

Stellungnahmen zur jedem Verfahren getrennt oder in verbundener Form können während der Anhörungsfrist der erneuten Beteiligung bevorzugt per E-Mail an das Funktionspostfach des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post an die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, versandt werden vom 17. - 28. Februar 2025. Eine Einsichtnahme in die Papierversionen der Pläne ist außerdem während der Auslegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) möglich, sowie wesentliche Unterlagen im Rathaus Püchersreuth. Bitte beachten Sie bei Einsichtnahmen vor Ort die jeweils geltenden Sprechzeiten wie in den Bekanntmachungen für beide Pläne angegeben.

 

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