Grundsteuer 2025

Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide erfolgt für alle 5 Mitgliedsgemeinden der VG Neustadt am 28.02.2025 per Post.
Somit tritt die Fälligkeit für die erste Zahlung am 04.04.2025 ein (1 Monat nach Bekanntgabe gem. § 122 AO, § 31 GrStG).

Die weiteren Zahlungen sind zu den gewohnten Terminen am 15.05., 15.08. und 15.11.2025 fällig.

Bürgerinnen und Bürger, die für ihre Grundsteuer ein SEPA-Mandat erteilt haben, müssen nichts weiter veranlassen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab jederzeit gerne zur Verfügung.